Grundlagen der Schallpegelangabe

Schallpegel werden in Dezibel (dB) ausgedrückt. Die Skala ist logarithmisch: Eine Erhöhung um 10 dB entspricht einer Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke. Dauerhafter Lärm ab etwa 65 dB(A) tagsüber gilt in der deutschen Lärmforschung als gesundheitlich relevant.

Für Messungen im Wohnumfeld wird fast ausschließlich der A-bewertete Schalldruckpegel (dB(A)) verwendet. Die A-Bewertung filtert niedrige und sehr hohe Frequenzen, um der menschlichen Hörwahrnehmung zu entsprechen.

Tages- und Nachtpegel

Das deutsche Lärmschutzrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Tagzeit (06:00–22:00 Uhr) und Nachtzeit (22:00–06:00 Uhr). Für die Nachtzeit gelten in der Regel um 10 dB(A) niedrigere Richtwerte, da der Körper im Schlaf sensibler auf Störgeräusche reagiert.

Gebietstyp Tagwert (06–22 Uhr) Nachtwert (22–06 Uhr)
Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)
Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)

Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für gewerblichen Lärm. Für Verkehrslärm gelten andere Regelwerke (16. BImSchV).

Beurteilungspegel vs. Spitzenpegel

Der Beurteilungspegel (Lr) ist eine zeitlich gemittelte Größe, die auch Impulshaltigkeit und Ton- bzw. Informationshaltigkeit eines Geräusches berücksichtigt. Er eignet sich für Dauerbeschallungen wie Verkehrs- oder Gewerbelärm.

Der Spitzenpegel (Lmax) erfasst den lautesten Einzelereigniswert. Er ist vor allem bei hämmernden oder impulsartigen Geräuschen relevant, etwa von Baustellen.

Messkorrekturen nach TA Lärm

Die TA Lärm sieht Zuschläge für bestimmte Geräuschcharaktere vor:

  • Tonhaltigkeit: +3 bis +6 dB(A)
  • Impulshaltigkeit: +3 bis +6 dB(A)
  • Informationshaltigkeit (Musik, Sprache erkennbar): +6 dB(A)

Wer kann messen – und wie?

Handmessgeräte für Laien

Im Handel erhältliche Schallpegelmesser reichen von einfachen Geräten der Klasse 2 (Genauigkeit ±1,5 dB) bis zu kalibrierten Präzisionsmessgeräten der Klasse 1 (±0,7 dB). Für erste Orientierungsmessungen genügt ein Klasse-2-Gerät. Rechtlich verwertbare Messungen erfordern jedoch normgerechte Geräte und ausgebildetes Personal.

Behördliche und akkreditierte Messungen

Die zuständigen Landesumweltämter sowie akkreditierte Messstellen nach DIN 45645 führen rechtlich verwertbare Schallpegelmessungen durch. Kosten und Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland. In vielen Fällen kann ein Antrag auf behördliche Überprüfung gestellt werden, ohne selbst einen Gutachter beauftragen zu müssen.

Tipp: Messprotokoll erstellen

Wer Lärmereignisse dokumentiert, sollte Datum, Uhrzeit, Wetterbedingungen und eine Beschreibung der Geräuschquelle notieren. Fotos und Videoaufnahmen (mit Ton) können ergänzend dienen, sind aber kein Ersatz für normgerechte Messungen.

Langzeitmessung und Lärmkartierung

Seit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, umgesetzt in §§ 47a–47f BImSchG) sind größere Kommunen verpflichtet, Lärmkarten für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Industriestandorte zu erstellen. Diese Karten sind öffentlich zugänglich und können als erste Orientierung dienen.

Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sind Lärmkarten alle fünf Jahre zu aktualisieren. Kleinere Gemeinden sind nicht immer erfasst.

Schallausbreitung und Einflussfaktoren

Schallpegel nehmen mit zunehmender Entfernung von der Quelle ab. Im Freifeld gilt näherungsweise: Verdoppelung der Entfernung → Abnahme um 6 dB(A) (Punktschallquelle) bzw. 3 dB(A) (Linienschallquelle wie eine Straße). In bebautem Gelände beeinflussen Reflexionen, Abschirmungen durch Gebäude und Absorption durch Vegetation die tatsächlichen Pegel erheblich.

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Lärmwirkungen. umweltbundesamt.de
  2. Bundesministerium für Umwelt: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), 1998.
  3. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV), BGBl. I 1990.
  4. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.